Die Videokonferenzplattform der Stadtverwaltung Blaustein unterliegt den speziellen Datenschutzbestimmungen (siehe nachfolgende Rubrik). Bei diesem Angebot handelt es sich um einen freiwilligen Dienst ohne Anspruch auf Verfügbarkeit. Bei zunehmender Auslastung des Dienstes kann es unter Umständen zu Qualitätseinbußen kommen.
Nach § 8 bis 10 Telemediengesetz ist die Stadt Blaustein als Diensteanbieter nicht verantwortlich für fremde über das Kommunikationsnetz übermittelte Informationen. Insbesondere kann die Stadt Blaustein nicht wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers auf Schadensersatz oder Beseitigung oder Unterlassung einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden.
Sollten der Stadt Blaustein Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Videokonferenzplattform bekannt werden, wird der öffentliche Zugang zu diesem Dienst umgehend eingestellt.