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Öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Blaustein für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Ulm und den Strafkammern des Landgerichts Ulm

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 12.06.2018 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Ulm und das Amtsgericht Ulm gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
18.06.2018 bis 25.06.2018 zu jedermann Einsicht an folgendem Ort aus:
Stadtverwaltung Blaustein, Marktplatz 2, 89134 Blaustein Zimmer 2 zu folgenden Zeiten:

Mo-Mi 9:00 Uhr 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis18:00 Uhr und
Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.


Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG (Text s. Anhang zu diesem Schreiben) nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Blaustein den 13.06.2018                                               

Thomas Kayser
Bürgermeister

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