Ziel und Zweck der Planung
Im Ortsteil Wippingen bestehen ein örtlicher Bedarf und eine Nachfrage nach Wohnraum, der derzeit nicht gedeckt werden kann.
Zur Deckung des Bedarfs ist am östlichen Ortsrand von Wippingen die Ausweisung eines allge-meinen Wohngebietes vorgesehen.
Hierzu wurde im Dezember 2019 bereits der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes ge-fasst.
Der rechtsverbindliche Flächennutzungs- und Landschaftsplan 2010 des Nachbarschaftsverban-des Ulm weist das Plangebiet als landwirtschaftliche Fläche aus.
Der Bebauungsplan kann somit nicht aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt werden und ist im Zuge der Verfahrensdurchführung nach § 13b BauGB als Berichti-gung an die geänderten Darstellungen anzupassen.
Für das Plangebiet besteht derzeit kein Planungsrecht. Nordwestlich grenzt der rechtskräftige Bebauungsplan "Grund" aus dem Jahr 2008 sowie dessen 1. Änderung aus dem Jahr 2010 an.
Im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens wurde im Frühjahr 2020 ein städtebaulicher Rahmen-plan zur Entwicklung des Plangebietes sowie der südlich angrenzenden Flurstücke 607/1 und 606 erstellt. Dieses städtebauliche Konzept bildet die Grundlage des Bebauungsplanes.
Im Laufe des Bebauungsplanverfahrens wurde die Notwendigkeit eines straßenbegleitenden ein-seitigen Gehwegs, der in die freie Landschaft führt, gesehen und im Bebauungsplanentwurf ent-sprechend berücksichtigt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 609, 610 sowie Teilflächen der Flurstücke 605 (Burgweg), 636 (Sperberweg) sowie 641 der Gemarkung Wippingen und weist eine Gesamtgröße von 15.160 m² auf.
Zur Planung liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Ziel und Zweck der Planung
Im Ortsteil Wippingen bestehen ein örtlicher Bedarf und eine Nachfrage nach Wohnraum, der derzeit nicht gedeckt werden kann.
Zur Deckung des Bedarfs ist am östlichen Ortsrand von Wippingen die Ausweisung eines allge-meinen Wohngebietes vorgesehen.
Hierzu wurde im Dezember 2019 bereits der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes ge-fasst.
Der rechtsverbindliche Flächennutzungs- und Landschaftsplan 2010 des Nachbarschaftsverban-des Ulm weist das Plangebiet als landwirtschaftliche Fläche aus.
Der Bebauungsplan kann somit nicht aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt werden und ist im Zuge der Verfahrensdurchführung nach § 13b BauGB als Berichti-gung an die geänderten Darstellungen anzupassen.
Für das Plangebiet besteht derzeit kein Planungsrecht. Nordwestlich grenzt der rechtskräftige Bebauungsplan "Grund" aus dem Jahr 2008 sowie dessen 1. Änderung aus dem Jahr 2010 an.
Im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens wurde im Frühjahr 2020 ein städtebaulicher Rahmen-plan zur Entwicklung des Plangebietes sowie der südlich angrenzenden Flurstücke 607/1 und 606 erstellt. Dieses städtebauliche Konzept bildet die Grundlage des Bebauungsplanes.
Im Laufe des Bebauungsplanverfahrens wurde die Notwendigkeit eines straßenbegleitenden ein-seitigen Gehwegs, der in die freie Landschaft führt, gesehen und im Bebauungsplanentwurf ent-sprechend berücksichtigt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 609, 610 sowie Teilflächen der Flurstücke 605 (Burgweg), 636 (Sperberweg) sowie 641 der Gemarkung Wippingen und weist eine Gesamtgröße von 15.160 m² auf.
Zur Planung liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Ziel und Zweck der Planung
Im Ortsteil Wippingen bestehen ein örtlicher Bedarf und eine Nachfrage nach Wohnraum, der derzeit nicht gedeckt werden kann.
Zur Deckung des Bedarfs ist am östlichen Ortsrand von Wippingen die Ausweisung eines allge-meinen Wohngebietes vorgesehen.
Hierzu wurde im Dezember 2019 bereits der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes ge-fasst.
Der rechtsverbindliche Flächennutzungs- und Landschaftsplan 2010 des Nachbarschaftsverban-des Ulm weist das Plangebiet als landwirtschaftliche Fläche aus.
Der Bebauungsplan kann somit nicht aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt werden und ist im Zuge der Verfahrensdurchführung nach § 13b BauGB als Berichti-gung an die geänderten Darstellungen anzupassen.
Für das Plangebiet besteht derzeit kein Planungsrecht. Nordwestlich grenzt der rechtskräftige Bebauungsplan "Grund" aus dem Jahr 2008 sowie dessen 1. Änderung aus dem Jahr 2010 an.
Im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens wurde im Frühjahr 2020 ein städtebaulicher Rahmen-plan zur Entwicklung des Plangebietes sowie der südlich angrenzenden Flurstücke 607/1 und 606 erstellt. Dieses städtebauliche Konzept bildet die Grundlage des Bebauungsplanes.
Im Laufe des Bebauungsplanverfahrens wurde die Notwendigkeit eines straßenbegleitenden ein-seitigen Gehwegs, der in die freie Landschaft führt, gesehen und im Bebauungsplanentwurf ent-sprechend berücksichtigt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 609, 610 sowie Teilflächen der Flurstücke 605 (Burgweg), 636 (Sperberweg) sowie 641 der Gemarkung Wippingen und weist eine Gesamtgröße von 15.160 m² auf.
Zur Planung liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Art der vorhandenen Information | Verfasser | Themen |
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Begründung zum Bebauungsplan mit informellem Umweltbericht | Büro für Sadtplannung Zint & Häußler GmbH Stand 21.01.2021 | Gründordnerische Festsetzungen, Informeller Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern |
Fachbeitrag Artenschutz | Büro für Landschaftsplanung und Artenschutz Dr. Andreas Schuler, Stand 11.09.2020 | Aufnahme und Beschreibung der vorkommenden, planungsrelevanten Tierarten, Beschreibung der Auswirkungen auf Fasuna, Festlegung von artenschutzrechtlichen Verkehrsführung |
Äußerungen der Öffentlich- keit | Einwendung 1, Schrieben vom 10.07.2020 | Aussagen zur Beeinträchtigung des Schutzgutes Mensch durch die geplante Verkehrsführung |
Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange | Regierungspräsidium Freiburg, Schreiben vom 06.07.2020 | Anregungen zur Geologie und Bodenbeschaffenheit des Plan-ebiets sowie zum Wasserschutzgebiet/ Grundwasser |
| Regierungspräsidium Tübingen Schreiben vom 06.07.2020 | Anregungen zu Belangen der Raumordnung, zum speziellen Artenschutz, zum Biotopverbund sowie zu Belangen des Bodenschutzes |
| Landratsamt Alb-Donau-Kreis Schreiben vom 10.08.2020 | Anregungen zum Brandschutz, zum Boden- und Grundwasserschutz, zu Belangen der Raumordnung, zum Biotopverbund, zu Belangen der Landwirtschaft, zum Immissionsschutz sowie zum Naturschutz |
| Kreisbauernverband Ulm-Ehingen Schreiben vom 25.06.2020 | Äußerung zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, zur Beeinträchtigung des Schutzgutes Mensch durch landwirtschaftliche Emissionen |
Der Bebauungsplanentwurf "Nördlich Sperberweg, östlich Burgweg" (Im Grund II), mit Ziel und Zweck der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung wird in der Zeit von
Freitag, 12. Februar 2021 bis Montag, 15. März 2021
im Rathaus Blaustein, Marktplatz 2
im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit öffentlich dargelegt und mit interessierten Bürgern erörtert. Stellungnahmen können während der öffentlichen Auslegung schriftlich oder zur Nieder-schrift im Rathaus, nach Terminabsprache, vorgebracht werden.
Infolge der Corona Krise ist das Rathaus geschlossen.
Die Einsichtnahme in die Planunterlagen kann neben dem Haupteingang am Marktplatz erfolgen. Die Einsichtnahme in den Fachbeitrag Artenschutz, in die Äußerungen der Öffentlichkeit und in die Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belang kann nur im Rathaus vor dem Zimmer 211 nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift ist weiterhin möglich, ebenso eine Erörterung mit interessierten Bürgern.
Eine vorherige terminliche Absprache mit den Mitarbeitern des Fachbereich 3.1, Stadtentwick-lung, Bau und Bauverwaltung unter den Telefonnummern 07304 802-401, 07304 802-410 oder 07304 802-411 oder per E-Mail (soenksen(@)blaustein.de oder dietl-berchtold(@)blaustein.de) ist erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Stadt Blaustein
Bürgermeister Kayser