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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg

Beim Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) handelt es sich um ein Landesprogramm zur Strukturverbesserung von Gemeinden im Ländlichen Raum. Ziel des ELR ist es, die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu erhalten und fortzuentwickeln, der Abwanderung entgegenzu­wirken, den landwirtschaftlichen Strukturwandel abzufedern und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen. Rationeller Energieeinsatz, Verwendung erneuerbarer Energien bzw. nachwachsender Rohstoffe, die Anwendung umweltfreundlicher Bauweisen, sowie besonders innovative Entwicklungen führen bei privat-gewerblichen Förderprojekten zu einem Fördervorrang.

Was wird gefördert?

Gewerbliche Investitionsmaßnahmen in ländlich geprägten Orten zur

  • Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im Förderschwerpunkt „Arbeiten“:
    • Standortverlagerung aus Gemengelage
    • Reaktivierung von Gewerbe- und Militärbrachen
    • Umnutzung bestehender Gebäude
    • Neuansiedlung von Unternehmen (auch Gründung)
    • Erweiterung bestehender Betriebe
    • Errichtung von Gewerbehöfen
  • Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen im Förderschwerpunkt “Grundversorgung“:
    • Neubau von Gebäuden (zum Beispiel Läden, Büros, Praxen)
    • Umbaumaßnahmen
    • Umnutzung von Gebäuden

Als förderfähig gelten im Einzelfall folgende Ausgaben für Investitionen:

  •  Kauf von Gebäuden (ohne Bodenwert)
  •  Kosten für Baumaßnahmen (Neubau, Umbau, Erweiterung, Modernisierung)
  •  Kosten für Maschinen und Betriebseinrichtungen
  •  Maßnahmen zur Baureifmachung eines Grundstücks

Nichtgefördert werden Kraftfahrzeuge, Warenlager und Betriebsmittelbedarf, unentgeltliche Leistungen Dritter, Grunderwerbskosten, Mehrwertsteuer.

Investitionsort

Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg in ländlich geprägten Orten liegen. Auf den Sitz des investierenden Unternehmens kommt es nicht an.

Welche Gemeinden als ländlich geprägte Orte gelten, ist nicht abschließend definiert. Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum entscheidet im Einzelfall, ob ein Vorhaben förderfähig ist oder nicht. Orte, die zum ländlichen Raum nach der Definition des Landesentwicklungsplans gehören, kommen grundsätzlich für eine Förderung in Frage. 

Derzeit werden ausschließlich nur folgende Ortsteile der Stadt Blaustein dem Ländlichen Raum zugeordnet:

Markbronn-Dietingen, Wippingen, Bermaringen und Weidach.

Wie wird gefördert?

Die Unternehmen können zwischen einem anteiligen Zuschuss und einem langfristigen Förderdarlehen mit stark verbilligten Zinsen wählen. Nähere Informationen über die derzeit gültigen Förder- bzw. Zinssätze erhalten Sie bei der L-Bank, Stichwort „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum, Fördersätze“.

Antragsverfahren

Anträge auf Aufnahme in das ELR-Programm sind ausschließlich über die Gemeinde zu stellen. Bitte beachten bzw. erfragen Sie die jährlich neu festgelegten Antragsfristen (Einreichungsfrist bei der Gemeinde in der Regel Anfang September für das folgende Programmjahr), sowie die Bekanntmachung über die jährliche Ausschreibung des ELR im Mitteilungsblatt und der Homepage der Stadt Blaustein.  

Das Antragsverfahren im ELR-Programm ist zweistufig:

  • Die Unternehmen beantragen über ihre Gemeinde die Aufnahme in das ELR-Programm beim Ministerium für Ländlichen Raum (so genannte Einplanung).  
  • Die Unternehmen beantragen die ELR-Fördermittel bei der L-Bank, nachdem das Ministerium zugestimmt hat. 

Die Unternehmen dürfen mit den Vorhaben erst beginnen, wenn ihnen der Zuschussbescheid der L-Bank vorliegt bzw. wenn der Hausbank der Darlehensvertrag der L-Bank vorliegt.  Erst danach dürfen für das Vorhaben Kaufverträge abgeschlossen oder Aufträge vergeben werden. Bitte beachten Sie: Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem Aufträge vergeben werden. So gilt zum Beispiel nicht der eigentliche Baubeginn („erster Spatenstich“) als Vorhabensbeginn, sondern bereits die Vergabe an das Bauunternehmen.

Die Antragsformulare werden durch das Regierungspräsidium Tübingen zum Download bereit gestellt unter www.rp.baden-wuerttemberg.de, Suchbegriff „ELR“.

Nähere Auskunft erteilt Ihnen hierzu gerne für die Stadt Blaustein Frau Lena Heinrich, Finanzverwaltung, Fachbereich 1.3 Abgaben, Zuschüsse und Wirtschaftsförderung, Tel. 07304 802-1133, E-Mail schreiben

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