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Kommunalwahl und Europawahl am 09.06.2024

Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl und Europawahl am 09.06.2024 beantragen

Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl und Europawahl am 09.06.2024 stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

1. Briefwahlunterlagen online beantragen

Der Online-Antrag ist ab dem 01.05.2024 freigeschaltet. Die Verwendung ist nur bei Vorliegen der Wahlbenachrichtigung möglich. Diese wird allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern bis spätestens 19.05.2024 zugestellt. Die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen online zu beantragen, endet aus technischen Gründen am Montag, 06.06.2024 um 14:00 Uhr.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet übertragen. Nach dem Abschicken der Antragsdaten erfolgt eine automatische Prüfung im Wählerverzeichnis bei der ermittelt wird, ob die eingegebenen Daten korrekt sind. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sie erhalten dadurch sofort bei der Beantragung die Rückmeldung, ob Ihr Antrag korrekt entgegengenommen werden kann. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden dann von uns sofort nach Eintreffen der Stimmzettel an Sie versandt.

Beim Aufruf des Links zur Wahlscheinbeantragung erhalten Sie ein Online-Formular in das Sie die auf Ihrer Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Daten eintragen müssen. Sie können sich die Wahlschein- und Briefwahlunterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift schicken lassen. Wenn Sie die Unterlagen an Ihre abweichende Versandadresse schicken lassen, erhalten Sie zusätzlich eine Kontrollmitteilung, die wir an Ihre Hauptwohnung schicken.

Link zur Wahlscheinbeantragung:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08425141

2. Briefwahlunterlagen persönlich beantragen und abholen

Briefwahlunterlagen können ab dem 01.05.2024 bis einschließlich Freitag, 07.06.2024 bei der Stadt Blaustein, Bürgerbüro persönlich beantragt und im Normalfall sofort mitgenommen werden.

Sie können im Anschluss die Briefwahlunterlagen mit nach Hause nehmen, oder mit den Unterlagen gleich vor Ort im Rathaus wählen.

Die Abholung für eine andere Person ist nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich. Eine solche Vollmacht finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung

3. Briefwahlunterlagen schriftlich beantragen

Briefwahlunterlagen müssen grundsätzlich schriftlich beantragt werden. Die schriftliche Beantragung der Briefwahlunterlagen kann formlos erfolgen. Als Antragsformular kann aber auch die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden. Wenn Sie diese Möglichkeiten nicht nutzen wollen, genügt auch ein einfacher Brief, der dann allerdings folgenden Inhalt aufweisen muss:

  • Familiennamen
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • ggf. abweichende Anschrift für Zustellung
  • handschriftliche Unterschrift

Bitte senden Sie Ihren Antrag in einem frankierten Umschlag an die Stadt Blaustein, Wahlamt, Marktplatz 2, 89134 Blaustein.

Die Briefwahlunterlagen werden sofort nach Eintreffen der Stimmzettel schnellstmöglich an Sie versandt.

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