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HERZLICH WILLKOMMEN bei der Stadt Blaustein

Bedeutung für die Stadt Blaustein

Aufgrund der erweiterten rechtlichen Möglichkeiten und der großen Bedeutung für die kommunale Planungshoheit wurde mit § 36a BauGB eine Zustimmungsregelung eingeführt:

  • Bauvorhaben im Rahmen des Bau-Turbos benötigen zwingend die Zustimmung der Gemeinde.

Dies betrifft insbesondere Projekte, für die nach bisherigem Recht in der Regel ein Bebauungsplan hätte aufgestellt oder geändert werden müssen.


Der Blausteiner Weg

Die Stadt Blaustein hat frühzeitig einen eigenen Kriterienkatalog entwickelt:

25.11.2025:

 

Beschluss eines vorläufigen Kriterienkatalogs durch den Gemeinderat

06.02.2026:

 

Workshop mit dem Gestaltungsbeirat der Stadt und den Ortsvorsteher / Ortsvorsteherinnen mit dem Ziel die Kriterien zu überarbeiten und zu schärfen

17.03.2026:

 

Vorberatung zum Kriterienkatalog im Ausschuss für Technik und Umwelt

24.03.2026:

 

Beschluss des finalen Kriterienkatalogs durch den Gemeinderat

Der Kriterienkatalog definiert den Blausteiner Weg für eine nachhaltige und zukunftsfähige Anwendung des Bau-Turbos. Ziel der Stadt ist es ausreichend Wohnraum schaffen und dabei auf eine nachhaltige Entwicklung und sinnvolle Nachverdichtung zu achten. Der Kriterienkatalog soll deshalb Bauvorhaben nicht verhindern, sondern sie gezielt und nachvollziehbar steuern.
So wird sichergestellt, dass neue Wohnbauvorhaben zur Stadt passen, die vorhandene Infrastruktur berücksichtigen und im Einklang mit den öffentlichen Interessen stehen.

Er bietet:

  • klare Vorgaben für Bauvorhabenträger
  • transparente Entscheidungsgrundlagen
  • einen strukturierten Ablauf für Verfahren

Bau-Turbo Kriterienkatalog


Ablauf eines Bau-Turbo-Verfahrens

Schritt 1:

 

Frühzeitige Abstimmung
Kontaktaufnahme mit der Verwaltung zur ersten Einschätzung des Vorhabens.

Schritt 2:

 

Vorprüfung
Prüfung der Übereinstimmung mit dem Kriterienkatalog
ggf. Einbindung des Gestaltungsbeirats

Schritt 3:

 

Einreichung
Formelle Antragstellung (Bauantrag)

Schritt 4:

 

Fachliche Prüfung
Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
Öffentliche Belange / Nachbarliche Interessen / Überschlägige Umweltprüfung

Schritt 5:

 

Entscheidung
Beschlussfassung in öffentlicher Sitzung (Ausschuss für Technik und Umwelt oder Gemeinderat)


Öffentlichkeitsbeteiligung

Transparenz ist ein zentraler Bestandteil des Blausteiner Bau-Turbos.

Die Stadt stellt auf dieser Seite alle Bauvorhaben mit besonderer städtebaulicher Bedeutung vor, die nach dem Bau-Turbo geprüft werden oder zur Zulassung vorgesehen sind.

Die Unterlagen werden in der Regel für zwei Wochen öffentlich ausgelegt. So erhalten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit,

  • sich frühzeitig zu informieren
  • Stellungnahmen einzureichen
  • aktiv am Planungsprozess teilzunehmen


Ziel: Schnell, transparent und qualitätsvoll bauen

Mit dem Bau-Turbo verbindet die Stadt Blaustein:

  • beschleunigte Verfahren
  • klare Qualitätsstandards
  • aktive Bürgerbeteiligung

Für eine nachhaltige und lebenswerte Stadtentwicklung.


Kontakt

Stadtverwaltung Blaustein
Angela Matischok

Bauamt
Fachbereich 3.1 Bauverwaltung, Planung
07304 802-1310
E-Mail schreiben