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HERZLICH WILLKOMMEN bei der Stadt Blaustein

Öffentliche Bekanntmachung
des Landratsamts Alb-Donau-Kreis
über den Wegfall eines Erörterungstermins

Der durch öffentliche Bekanntmachung vom 08. Januar 2026 angekündigte Erörterungstermin im Zusammenhang mit dem Vorhaben der Firma SCHWENK Zement GmbH & Co. KG zur Erweiterung des bestehenden Steinbruchs in Blaustein-Wippingen entfällt. Der Erörterungstermin war für den 02. April 2026 vorgesehen.

Die im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Erweiterung des bestehenden Steinbruchs in Blaustein-Wippingen um ca. 7 ha im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung erhobene Einwendung bedarf nach Einschätzung der Behörde keiner Erörterung. Weitere Einwendungen wurden nicht erhoben.

Ulm, 27. März 2026

Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Öffentliche Zustellung gem. § 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) i.V.m. § 10 Verwaltungs-zustellungsgesetz (VwZG)

Empfänger
Dr. Maximilian Haas
Hinterbergstraße 95
CH 8044 Zürich

Betreff
Grundsteuerbescheid
Aktenzeichen: 1038123-0100

Zustellende Behörde
Stadt Blaustein
Finanzverwaltung
FB 1.1 Liegenschaften, Steuern, Abgaben, Beiträge
Marktplatz 2
89134 Blaustein

Da Herr Dr. Maximilian Haas in der Schweiz wohnhaft ist und daher keine rechtsgültige postalische Zustellung möglich ist, wird hiermit gemäß § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) eine Benachrichtigung über die

Öffentliche Zustellung

der an Herr Dr. Haas gerichteten Bescheid der Stadt Blaustein, Finanzverwaltung, Fachbereich 1.1 Liegenschaften, Steuern, Abgaben, Beiträge, mit den Aktenzeichen 1038123-0100, öffentlich bekannt gemacht.

Die betroffene Person oder eine von ihr bevollmächtigte Person, kann durch Vorlage eines Personalausweises, die Originale bei der

Stadt Blaustein, Finanzverwaltung, Fachbereich 1.1 Liegenschaften, Steuern, Abgaben, Beiträge, Raum 020, Ehrensteinerstraße 47, 89134 Blaustein

montags, dienstags und donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr
sowie donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr

einsehen.

Die Dokumente gelten gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz des VwZG als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Mit der Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

Blaustein, den 24.03.2026

gez.
Alexander Rist
Erster Beigeordneter