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HERZLICH WILLKOMMEN bei der Stadt Blaustein

Wahlen

Am Sonntag, 8. März 2026 wird der Landtag in Baden-Württemberg gewählt. Alle Informationen rund um die Wahl finden Sie hier.

Wahlscheinantrag bequem per Internet oder QR-Code

Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch in elektronischer Form beantragt werden.

Hier können Sie einen Wahlschein beantragen.

Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an wahlen(@)blaustein.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.


Hinweis zur Abgabe von Wahlunterlagen

Bis Freitag, 27.02.2026 können Wahlunterlagen sowohl im Wahlamt in der Ulmer Straße 4/1 als auch in allen Ortsverwaltungen abgegeben werden.

Die Abgabe an den Besuchsadressen in der Villa Lindenhof (Lindenhof 2) sowie den Modulbauten auf dem Lixgelände (Ehrensteiner Straße 47) ist hiervon ausgeschlossen.

Ab Samstag, 28.02.2026 ist die Abgabe von Wahlunterlagen ausschließlich im Wahlamt möglich – entweder persönlich während der Öffnungszeiten oder über den blau gekennzeichneten Briefkasten.

Besuchsadresse und Kontaktdaten des Wahlamtes:

Amt für Bürgerdienste und Sicherheit
07304 802 1410
wahlen(@)blaustein.de

Öffnungszeiten des Wahlamtes:

Montag, Dienstag und Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr


Aktuelle Meldungen zur Wahl

Wichtige Informationen zur Landtagswahl

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige, die am Wahltag mind. 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg gemeldet sind. Bei den Landtagswahlen 2026 gilt erstmals das neue Wahlrecht. Neu ist 2026, dass erstmals zwei Stimmen statt einer Stimme abgegeben werden. Außerdem ist Wählen nun bereits ab 16 Jahren (zuvor 18 Jahren) erlaubt.

Eine gute Übersicht zu allen Regelungen zur Landtagswahl gibt folgendes Plakat der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg:

Das folgende Video beantwortet wichtige Fragen zur Landtagswahl 2026.

Quelle: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg