Die Grundsteuer
Wer Grundbesitz in Blaustein hat, ist verpflichtet, Grundsteuer zu bezahlen. Sie ist regelmäßig an die Stadt Blaustein zu zahlen. Dadurch unterscheidet sie sich von der Grunderwerbsteuer, die nur einmal mit dem Erwerb des Grundstücks fällig ist. Die Grundsteuer wird auf der Grundlage des Einheitswertes berechnet.
Der Einheitswert ist ein steuerlicher Grundlagenwert für inländischen Grundbesitz, den das zuständige Finanzamt nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes feststellt. Den darauf beruhenden Grundsteuermessbetrag stellt ebenfalls das Finanzamt gesondert fest. Er ist von der Stadt Blaustein bei der Festsetzung der Grundsteuer als Grundlagenwert heranzuziehen.
Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer und wird von der Gemeinde selbst festgesetzt und erhoben, in deren Gebiet der Grundbesitz liegt. Die Rechtsgrundlage war bis 2024 das Grundsteuergesetz des Bundes, seit 2025 das Grundsteuergesetz des Landes Baden-Württemberg. Steuergegenstand ist der Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes.
Die Grundsteuer Hebesätze der Stadt Blaustein finden Sie im Ortsrecht bei Steuern, Gebühren, Entgelte unter der Rubrik Grund- und Gewerbesteuer.