Wohnberechtigungsschein
Ein Wohnberechtigungsschein ist Voraussetzung, damit Sie in eine Sozialmietwohnung ziehen können. Sie haben damit aber keinen Anspruch auf eine solche Wohnung.
Ein Wohnberechtigungsschein ist maximal ein Jahr gültig. Ziehen Sie erst danach in eine Sozialmietwohnung, müssen Sie vorher einen neuen Wohnberechtigungsschein beantragen und erhalten.
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Suzan Atas / Ramona Rosenkranz
Finanzverwaltung
Fachbereich 1.1 Liegenschaften, Steuer, Abgaben, Beiträge
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