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HERZLICH WILLKOMMEN bei der Stadt Blaustein

Weitere öffentliche, kumulierbare Förderprogramme

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) und der Bundesförderung für effiziente Gebäude Nicht-Wohngebäude (BEG NWG) unterstützt der Bund die energetische Sanierung von Gebäuden durch Zuschüsse und günstige Kredite. Gefördert werden unter anderem Dämmung, moderne Heizungstechnik und Heizungsoptimierung.

Die Fördermittel lassen sich insbesondere mit der Förderung im Sanierungsgebiet kombinieren und helfen, Kosten zu senken sowie das Klima zu schützen. Der Zuschuss bzw. Zuschüsse müssen lediglich von den berücksichtigungsfähigen Kosten der Städtebauförderung abgezogen werden. Allerdings ist folgende Förderobergrenze zu berücksichtigen: übersteigt die Förderung mit allen öffentlichen Mitteln die Grenze von 60 % der förderfähigen Investitionskosten, wird der Anteil der BEG-Förderung entsprechend reduziert, bis der Fördersatz insgesamt wieder auf 60 % sinkt.

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen

Die Förderung von Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung nach der BEG EM (Richtlinie vom 21.12.2023) kann mit der Städtebauförderung kombiniert werden. Dabei wird der Zuschuss aus der BEG EM von den förderfähigen Kosten der Städtebauförderung abgezogen. Die Grundförderung beträgt 15 % Zuschuss. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 30.000 Euro pro Wohneinheit für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle Anlagentechnik (außer Heizung) und Heizungsoptimierung.

Die Erhöhung der Höchstgrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit ist dann möglich, wenn der Sanierungsfahrplan-Bonus (+5 % Zuschuss) nach Nummer 8.4.2 der Richtlinie gewährt wird. Voraussetzung ist hierbei ein individueller Sanierungsfahrplan. Auch die Erstellung eines Sanierungsfahrplans wird mit bis zu 650 Euro bezuschusst.

Im „Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren“ sind die förderfähigen Maßnahmen im Detail aufgeführt. Weitere Informationen finden Sie hier.


Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

Auch dieser Förderbaustein richtet sich nach der BEG EM, wird jedoch von der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) verwaltet und als Zuschuss Nr. 458 ausbezahlt. Der Zuschuss kann für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung beantragt werden. Die Förderung beträgt bis zu 70 % der Kosten. Die genaue Zuschusshöhe hängt von folgendne Faktoren ab:

· der bisherigen Heizungsart,

· dem Alter der bestehenden Heizung,

· und dem Haushaltsjahreseinkommen.

Weitere Informationen finden Sie hier.


BEG-EM Ergänzungskredite Nr. 358 und Nr. 359

Die Kredite sind für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden verfügbar. Bei einem Jahreshaushaltseinkommen von max. 90.000 Euro bietet der Kredit je nach Laufzeit und Zinsbindung (5 oder 10 Jahre) Sollzinsen zwischen 0,01% und 2,04% (Stand 03.06.2026). Der Kredit kann zudem als Zwischenfinanzierung genutzt werden und nach Zuschussauszahlung getilgt werden.

Sollten Sie das Jahreshaushaltseinkommen des oben genannten Kredits Nr. 358 übersteigen, so steht Ihnen der Kredit mit der Nr. 359 zur Verfügung. Der Kredit bietet aktuell Sollzinsen zwischen 3,6 % und 3,99 % - je nach Zinsbindung (5 oder 10 Jahre) und Laufzeit (Stand 03.06.2026).

Weitere Informationen finden Sie hier.


Bundesförderung für effiziente Gebäude Wohngebäude – Zuschuss und Kredit Nr. 261 der KfW

Wenn Sie Ihr Haus oder Wohnung energieeffizient sanieren möchten und dabei einen Effizienzhausstatus erreichen, dann haben Sie die Möglichkeit, einen Förderkredit ab 2,9 % effektivem Jahreszins (Stand 03.06.2026) und in Höhe von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit zu beantragen.

Zudem müssen Sie vom Kredit weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss sind als zusätzliche Förderung möglich. Eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz ist erforderlich, damit Sie die angestrebte Effizienzhaus-Stufe nachweisen können.

Für weitere Informationen klicken Sie hier.


Bundesförderung für effiziente Gebäude Nicht-Wohngebäude – Zuschuss und Kredit Nr. 263 der KfW

Auch für die energieeffiziente Sanierung eines Nichtwohngebäudes ist ein Förderkredit ab 1,87 % effektivem Jahreszins (Stand 03.06.2026) für die Sanierung zum oder den Kauf eines Effizienzgebäudes erhältlich. Das Förderprogramm bietet neben der Zinsreduzierung auch einen Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 35 %.
Weitere Informationen finden Sie hier.


BEG-EM Ergänzungskredite Nr. 358 und Nr. 359

Die Kredite sind für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden verfügbar. Bei einem Jahreshaushaltseinkommen von max. 90.000 Euro bietet der Kredit je nach Laufzeit und Zinsbindung (5 oder 10 Jahre) Sollzinsen zwischen 0,01% und 2,04% (Stand 03.06.2026). Der Kredit kann zudem als Zwischenfinanzierung genutzt werden und nach Zuschussauszahlung getilgt werden.

Sollten Sie das Jahreshaushaltseinkommen des oben genannten Kredits Nr. 358 übersteigen, so steht Ihnen der Kredit mit der Nr. 359 zur Verfügung. Der Kredit bietet aktuell Sollzinsen zwischen 3,6 % und 3,99 % - je nach Zinsbindung (5 oder 10 Jahre) und Laufzeit (Stand 03.06.2026).

Weitere Informationen finden Sie hier.


Bundesförderung für effiziente Gebäude Wohngebäude – Zuschuss und Kredit Nr. 261 der KfW

Wenn Sie Ihr Haus oder Wohnung energieeffizient sanieren möchten und dabei einen Effizienzhausstatus erreichen, dann haben Sie die Möglichkeit, einen Förderkredit ab 2,9 % effektivem Jahreszins (Stand 03.06.2026) und in Höhe von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit zu beantragen.

Zudem müssen Sie vom Kredit weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss sind als zusätzliche Förderung möglich. Eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz ist erforderlich, damit Sie die angestrebte Effizienzhaus-Stufe nachweisen können.

Weitere Informationen finden Sie hier.


Bundesförderung für effiziente Gebäude Nicht-Wohngebäude – Zuschuss und Kredit Nr. 263 der KfW

Auch für die energieeffiziente Sanierung eines Nichtwohngebäudes ist ein Förderkredit ab 1,87 % effektivem Jahreszins (Stand 03.06.2026) für die Sanierung zum oder den Kauf eines Effizienzgebäudes erhältlich. Das Förderprogramm bietet neben der Zinsreduzierung auch einen Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 35 %.
Weitere Informationen finden Sie hier.


Denkmalförderung für Baudenkmale

Die Denkmalförderung des Landes kann mit der Städtebauförderung kumuliert eingesetzt werden. Der Zuschuss der Denkmalförderung ist von den berücksichtigungsfähigen Kosten der Städtebauförderung abzuziehen. Für weitere Informationen klicken Sie hier.