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HERZLICH WILLKOMMEN bei der Stadt Blaustein

Vereinsförderung in Blaustein

Vereine leisten einen wichtigen Beitrag zu unserem gesellschaftlichen Leben und tragen maßgeblich zur Förderung von Sport, Kultur und Gemeinschaft bei. Um das ehrenamtliche Engagement zu unterstützen, gewährt die Stadt Blaustein finanzielle Zuschüsse entsprechend ihrer Vereinsförderrichtlinie.

Wer kann einen Zuschuss beantragen?
Generell alle gemeinnützigen Blausteiner Vereine, die Aufgaben für die Allgemeinheit oder eine an die Öffentlichkeit gerichtete Tätigkeit übernehmen und an öffentlichen Veranstaltungen bzw. Aktivitäten der Stadt mitwirken.

Welche Zuschüsse gibt es und für wen?
Sportvereine und Vereine der Musikpflege können jährlich eine Grundförderung in Höhe von 2 Euro pro Mitglied bekommen.

Eine jährliche Jugendförderung für jedes aktive Mitglied unter 18 Jahren erhalten

  • Vereine der Musikpflege: 125 Euro
  • Sport- und Kulturpflegende Vereine: 25 Euro
  • Sonstige gemeinnützige Vereine: 25 Euro

Vereinsjubiläen werden mit 300 Euro bei 25 Jahren, 500 Euro bei 50 Jahren und 1.000 Euro bei 75 Jahren (und weiter im 25-jährigen Abstand) bezuschusst.

Zusätzlich können hallenintensive Sportarten mit einem Infrastrukturzuschuss und Investitionen mit einem Investitionszuschuss gefördert werden.

Formulare und Fristen
Die Zuschüsse können jedes Jahr neu mit dem entsprechenden Antragsformular bzw. der Infrastrukturzuschuss formlos mit den notwendigen Unterlagen bei der Stadt Blaustein beantragt werden.

Die Anträge für Grund- und Jugendförderung können bis spätestens 15. Juni eingereicht werden.

Für einen Infrastrukturzuschuss ist die Einreichungsfrist der 30. Oktober.

Zuschüsse zu Investitionen und Jubiläen sind ein Jahr im Voraus bis spätestens 15 Juni zu beantragen.

Vereinsförderrichtlinie

ANTRAG auf Grundförderung, Jugendförderung oder Zuwendungen zu Jubiläen

Antrag Vereine Zuschüsse Investitionen

Ansprechpartnerin für die Vereinsförderung

Stadtverwaltung Blaustein
Stephanie Beerbalk
Zentrale Dienste und Gesellschaft

Fachbereich 2.2 Bildung und Gesellschaft

07304 802-1215
E-Mail schreiben