Haben Sie etwas verloren?
Unser Bürgerbüro hilft Ihnen gerne Gegenstände, die Sie verloren haben, wieder zu finden und gibt Ihnen Auskunft über die aktuell vorliegenden Fundsachen.
Melden Sie sich hierfür unter der 07304 802-9111 oder in einer Ortsverwaltung.
Wo kann ich eine Fundsache abgeben?
Gefundene Gegenstände können neben dem Fundbüro auch in den Ortsverwaltungen abgegeben oder abgeholt werden. Außerhalb der Öffnungszeiten nehmen auch Polizeidienststellen Ihre Fundsachen entgegen. Gegenstände bis zu einem Wert von 10 EUR werden nicht als Fundsache behandelt. Eine Abgabe ist in dem Fall nicht erforderlich. Eine Abgabe beim Fundbüro oder in den Dienstleistungszentren oder Ortsverwaltungen ist nicht erforderlich.
Aufbewahrungszeit
Die Fundsachenstelle verwahrt Fundgegenstände für die Dauer von 6 Monaten.
Aushändigung von Fundsachen
Bei der Abholung eines verlorenen Gegenstandes hat der Verlierer sich als rechtmäßiger Eigentümer auszuweisen (Personalausweis). Dieser Nachweis ist durch eine genaue Beschreibung des Gegenstandes und ggf. des Inhalts sowie durch Angabe von Ort und Zeit des Verlustes glaubhaft zu machen. Außerdem hat er die festgesetzten Gebühren und etwaige sonstige Auslagen und Kosten zu begleichen.