Welche Unterlagen Sie für Ihre Anmeldung der Eheschließung benötigen, hängt vom Einzelfall ab.
Sie sind beide volljährig, noch nie verheiratet gewesen und von Geburt an deutsche Staatsangehörige, dann reichen normalerweise folgende Unterlagen aus:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Eine neu ausgestellte (nicht älter als 4 Wochen) erweiterte Meldebescheinigung (diese erhalten Sie bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes).
- Ein neu ausgestellter (nicht älter als 6 Monate) beglaubigter Geburtsregisterauszug mit Hinweisteil vom Standesamt Ihres Geburtsortes
Falls Sie bereits verheiratet waren (also geschieden oder verwitwet sind), legen Sie bitte zusätzlich vor:
- Neuer (nicht älter als 6 Monate) Eheregisterauszug mit Hinweisteil/Eheurkunde mit Auflösungsvermerk der Ehe. Diese Urkunde erhalten Sie im Regelfall bei dem Standesamt, bei dem Sie geheiratet haben.
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde
Bei gemeinsamen, in Deutschland geborene Kinder benötigen wir zusätzlich:
- Beglaubigter Geburtenregisterauszug mit Hinweisteil und Eintragung des Vaters bzw. Geburtsurkunde vom Standesamt des Geburtsortes mit Eintragung des Vaters
Bei gemeinsamen, im Ausland geborene Kinder benötigen wir zusätzlich:
- Internationale Geburtsurkunde bzw. Geburtsurkunde mit Eintragung des Vaters und einer Übersetzung in die deutsche Sprache, ggf. Nachweis der Vaterschaftsanerkennung
In folgenden Fällen werden die erforderlichen Dokumente individuell mit Ihnen abgeklärt:
- Sie sind nicht im Bundesgebiet geboren.
- Sie sind nicht deutsch von Geburt an (Einbürgerung/ Heimatvertriebener/ Spätaussiedler).
- Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit.
- Sie haben im Ausland geheiratet.
- Sie sind im Ausland geschieden worden.
Sollte eine dieser Konstellationen bei Ihnen zutreffend sein, genügt ein Anruf oder Vorsprache und wir erstellen Ihnen einen Infobogen, den wir Ihnen auf Wunsch auch postalisch zusenden.