Für das Abstellen Ihres Autos möchten Sie eine Garage oder ein Carport errichten? Sie benötigen eine Gartenhütte für Ihre Gerätschaften? Auf Ihrer Terrasse soll ein gemütlicher Wintergarten entstehen? Ihr Grundstück soll durch einen Zaun oder eine Hecke abgegrenzt werden?
Dann erkundigen Sie sich vor der Errichtung, welche rechtlichen Vorschriften gelten und eingehalten werden müssen. Ist Ihr Bauvorhaben rechtlich zulässig? Müssen Sie eine Baugenehmigung bei der Stadt Blaustein beantragen? Dürfen Sie direkt an die Grenze zu Ihrem Nachbar bauen? Entnehmen Sie diese notwendigen Informationen dem jeweiligen Merkblatt:
Merkblatt Garage_Carport_Stellplätze_Stand Nov 2021
Merkblatt Gewächshäuer_Stand Nov 2021
Merkblatt_Einfriedungen_Stand Okt 2021
Merkblatt_Nachbarrecht BW_Stand Juni 2022
Merkblatt_Wintergarten_Stand Nov 2021
Die Merkblätter dienen als Hilfestellung und ersetzen keine baurechtliche Prüfung.
Zuständig für die Prüfung von baurechtlichen Verfahren ist die untere Baurechtsbehörde beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis.
Stadt Blaustein, Fachbereich Bauverwaltung