Die Stadt Blaustein unterstützt die örtlichen Vereine seit Jahren finanziell durch die Gewährung von Zuschüssen.
Diese wurden am 09.11.2022 mit der neuen Vereinsförderrichtlinie (unten auf der Seite) angepasst und betragen nun:
- Im kulturellen oder sportlichen Bereich – 25,00 Euro für jedes aktive jugendliche Vereinsmitglied.
- Im musikalischen Bereich mit einer musikalischen Jugendausbildung – 125,00 Euro für jedes aktive jugendliche Vereinsmitglied.
Außerdem erhalten Sportvereine, sowie die Vereine der Musikpflege pro aktivem Mitglied 2,00 Euro Grundförderung.
Bitte beachten Sie:
Diese Förderung gilt nicht für auswärtige oder passive Mitglieder!
Bitte verwenden Sie für die Beantragung der Zuschüsse die Formulare, welche Sie unten auf dieser Homepage herunterladen können.
Die Antragsunterlagen sind bis 15.06.2023 bei der Stadt Blaustein, z.Hd. Frau Stephanie Beerbalk, Zentrale Dienste und Gesellschaft, Fachbereich 2.2 - Bildung und Gesellschaft, Marktplatz 2, 89134 Blaustein einzureichen. Informationen erhalten Sie auch unter Telefon 07304 802-1215 oder per Email.
Vereinsförderrichtlinie
Formular Vereinsförderung Musik - 2023
Formular Vereinsförderung Kultur und Sport - 2023