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Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Kriterien für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Blaustein

Der Gemeinderat hat sich im Laufe des Jahres 2020 intensiv mit dem Thema Solarparks auf Freiflächen auseinandergesetzt. Das Ergebnis ist ein Kriterienkatalog, den das Gremium erarbeitet und am 13.10.2020 beschlossen hat. Verwaltung und Gemeinderat haben damit auf Anfragen von Interessenten reagiert, die Photovoltaikanlagen auf bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen errichten möchten.

Hintergrund ist, dass seit 2017 Freiflächenanlagen auf sogenannten „benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen“ durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden. Welche Gebiete im Sinne des EEG als „benachteiligt“ gelten und welche nicht, ist in einer feststehenden Kulisse bundesweit festgelegt. Auf dem Gebiet der Stadt Blaustein sind als „benachteiligt“ eingestuft im Sinne des EEG die Gemarkungen Markbronn/Dietingen, Arnegg, Wippingen und Herrlingen/Weidach. Auf Gemarkung Klingenstein sind Teilgebiete als „benachteiligt“ eingestuft, in Bermaringen und Ehrenstein gibt es keine „benachteiligten“ Gebiete.

Der Kriterienkatalog soll eine Orientierungshilfe für anstehende Entscheidungen bieten, aber auch möglichen Interessenten mehr Klarheit über die Bedingungen für Freiflächen-Photovoltaik in Blaustein verschaffen. Die allgemein formulierten Kriterien sind als Leitfaden zu verstehen und legen nicht im Detail fest, ob ein bestimmtes Projekt genehmigungsfähig sein wird. Dies ist immer im Einzelfall zu prüfen, mit den Vorgaben der Regionalplanung abzugleichen und auch mit den weiteren Kommunen im Nachbarschaftsverband Ulm abzustimmen.

Anträge für PV-Freiflächenanlagen bzw. die dazugehörigen Anträge zur Aufstellung eines Bebauungsplans werden von der Stadtverwaltung bis zu einem jährlichen Stichtag gesammelt und dann bearbeitet. Der Gemeinderat wird über die Anträge möglichst zeitnah entscheiden. Der nächste Stichtag ist der 31.1.2021.

Die Stadt Blaustein bekennt sich mit dem Kriterienkatalog ausdrücklich zur Energiewende und zum Ziel einer klimaneutralen, erneuerbaren Energieversorgung. Anders als in Großstädten mit hoher Siedlungsdichte und entsprechend vielen verfügbaren Dachflächen liegen für eine Flächen-Kommune wie Blaustein die Potenziale für einen nennenswerten Zubau von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung vor allem im Bau von Solaranlagen auf Freiflächen. Anhand der Kriterien will die Stadt ermöglichen, dass in den kommenden Jahren ein verantwortungsbewusster Zubau großflächiger Solaranlagen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und im Sinne des Klimaschutzes stattfinden kann.

Den Kriterienkatalog finden Sie hier.

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