Anträge auf Aufnahme in das ELR-Programm sind ausschließlich über die Gemeinde zu stellen. Bitte beachten bzw. erfragen Sie die jährlich neu festgelegten Antragsfristen (Einreichungsfrist bei der Gemeinde in der Regel Anfang September für das folgende Programmjahr), sowie die Bekanntmachung über die jährliche Ausschreibung des ELR im Mitteilungsblatt und der Homepage der Stadt Blaustein.
Das Antragsverfahren im ELR-Programm ist zweistufig:
- Die Unternehmen beantragen über ihre Gemeinde die Aufnahme in das ELR-Programm beim Ministerium für Ländlichen Raum (so genannte Einplanung).
- Die Unternehmen beantragen die ELR-Fördermittel bei der L-Bank, nachdem das Ministerium zugestimmt hat.
Die Unternehmen dürfen mit den Vorhaben erst beginnen, wenn ihnen der Zuschussbescheid der L-Bank vorliegt bzw. wenn der Hausbank der Darlehensvertrag der L-Bank vorliegt. Erst danach dürfen für das Vorhaben Kaufverträge abgeschlossen oder Aufträge vergeben werden. Bitte beachten Sie: Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem Aufträge vergeben werden. So gilt zum Beispiel nicht der eigentliche Baubeginn („erster Spatenstich“) als Vorhabensbeginn, sondern bereits die Vergabe an das Bauunternehmen.
Die Antragsformulare werden durch das Regierungspräsidium Tübingen zum Download bereit gestellt unter www.rp.baden-wuerttemberg.de, Suchbegriff „ELR“.
Nähere Auskunft erteilt Ihnen hierzu gerne für die Stadt Blaustein Frau Lena Heinrich, Finanzverwaltung, Fachbereich 1.3 Abgaben, Zuschüsse und Wirtschaftsförderung, Tel. 07304 802-1133, E-Mail schreiben.