Der Start der neuentstandenen Gemeinde stand unter keinem guten Stern. Die erzwungene Weise, wie der Zusammenschluss von der „Obrigkeit“ schließlich verfügt wurde, führte zu viel Verdruss. So waren die ersten Jahre stark vom Bestreben um ein gutes Auskommen unter den Teilorten bestimmt.
Robert Epple, der die Zeichen der ohnehin von der Landesregierung geplanten Gemeindereform richtig zu deuten wusste, dachte zwar schon früh über eine Stadtwerdung nach. Hierzu gab es im Gemeinderat allerdings nie einen förmlichen Tagesordnungspunkt, weshalb auch nie ein auch nur sachtes Vorfühlen bei der Landesregierung erfolgte. Aber die erste Etappe war erreicht: Blaustein war zur Großgemeinde geworden und wuchs im Laufe der Jahre zur zweitgrößten Kommune im Alb-Donau-Kreis an.
Auch Epples Nachfolger Gerhard Häberle behielt die Stadterhebung im Auge. Ihm wurde vom Regierungspräsidium eine gute Ortsentwicklung bescheinigt. Zu einem späteren Zeitpunkt solle eine erneut Prüfung erfolgen. Immerhin kam es in seiner Amtszeit zu ersten informellen Gesprächen außerhalb der Gemeindeverwaltung.
In der Amtszeit von Gerald Schikorr wurden die Planungen konkret: Im Frühjahr 2005 schlug die CDU-Gemeinderatsfraktion vor, über eine Stadterhebung zu beraten. Bei der im Herbst 2006 gestarteten Voranfrage wurde dem Unternehmen noch keine Aussicht auf Erfolg bescheinigt. Dennoch fanden In dieser Zeit wichtige infrastrukturelle Maßnahmen statt, die bei weiteren Bewertungen eine Rolle spielen sollten.
Für den Neuerwerb müssen Gemeinden in Baden-Württemberg gewisse Kriterien erfüllen. Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg äußert sich wie folgt: „Die Landesregierung kann auf Antrag die Bezeichnung ‚Stadt‘ an Gemeinden verleihen, die nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und ihren kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen städtisches Gepräge tragen.“ <§ 5 (2) GemO> Der Text lässt Raum für viel Interpretationsmöglichkeiten. Die vorgeschriebene Einwohnerzahl - man geht von 10.000 Bürgerinnen und Bürgern aus - war für Blaustein problemlos. Begriffe wie Siedlungsform und städtisches Gepräge dagegen sind nicht messbar. Die Landesregierung jedenfalls sah die Kriterien im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts als noch nicht gegeben an.
Zum Prüfstein entwickelte sich der Begriff „städtisches Gepräge“. Dieses konnte ohnehin nur für die Blautalorte Ehrenstein, Klingenstein und Herrlingen erwartet werden. Während Ehrenstein und Klingenstein, nur getrennt durch die Bahnlinie, in den 1970er Jahren zunehmend ein zusammenhängendes Siedlungsgebiet ausgebildet hatten, war Herrlingen nicht nur räumlich noch in weiter Ferne. Nicht zuletzt die Kalksteinindustrie schob einem zusammenhängenden Siedlungsgebiet und damit der Chance auf ein städtisches Gepräge einen klaren Riegel vor.
Die Erschließung und zögerliche Bebauung des Lix-Gebiets, auf Alt-Ehrensteiner und Alt-Klingensteiner Markung gelegen, konnte zwar den Leerraum nach Herrlingen hin verkürzen. Aber erst mit dem Abbruch des alten Kalkwerkes an der Blautalstraße im Jahr 2014 war der Weg für eine weitere Ortsentwicklung freigeworden.
So war schließlich in der Amtszeit von Thomas Kayser die Zeit reif, das Antragsverfahren erneut anzugehen. Aber auch jetzt war mit einer langen Vorlaufzeit zu rechnen. Von den ersten Vorgesprächen im Sommer 2009 war kein Erfolg zu erwarten. Immer noch lag nach Einschätzung der Landesregierung kein ausgesprochen städtisches Gepräge vor. Doch die weiteren Ortsentwicklungsmaßnahmen und -möglichkeiten ließen erahnen, dass das schon bald anders bewertet werden könnte.
Im Herbst 2013 kündigte sich Besuch aus dem Innenministerium an. Als Ergebnis der ausgedehnten Ortsbesichtigung wurde festgehalten, dass sich Blaustein Hoffnung auf den Erfolg einer Stadterhebung machen könne.
Nun war der Weg für das offizielle Stadterhebungsverfahren frei. Am 11. 2. 2014 wurde der förmliche Antrag gestellt. Das Schriftstück kam auf dem Dienstweg zum Landratsamt Alb-Donau-Kreis und wurde von dort, mit einer Stellungnahme versehen, an das Regierungspräsidium Tübingen weitergeleitet. Auch dieses hatte eine Stellungnahme abzugeben, bevor der Antrag im Innenministerium in Stuttgart seinen Bestimmungsort erreichte.
Am 24. Juni 2014 entschied die Landesregierung von Baden-Württemberg schließlich positiv. Mit Wirkung zum 1. Oktober 2014 wurde Blaustein damit Stadt.