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Stadt Blaustein

Im Detail

Blaustein war das Ergebnis des freiwilligen Zusammenschlusses der Nachbarorte Ehrenstein und Klingenstein. Mit der Wahl von Robert Epple zum Bürgermeister von Ehrenstein im Jahr 1954 nahm der Zusammenschluss konkrete Formen an.  Als 1960 in Klingenstein die Stelle des Bürgermeisters ausgeschrieben wurde, erkannte Epple die Chance, die sich aus der personellen Verbindung der beiden Bürgermeisterämter ergeben könnte. Epple stellte in seinem Wahlkampf bewusst die Vorzüge einer effektiven Zusammenarbeit der beiden Gemeinden heraus. Wichtige Vorhaben seien so leichter umsetzbar. Die Finanzierung sei durch höhere Staatszuwendungen auf soliderem Fundament. Einsparungen in der Verwaltung wären ein willkommener Nebeneffekt. Landratsamt und Regierungspräsidium stimmten Epples Überlegungen zu. Bei den Wählern in Klingenstein schienen seine Argumente ebenfalls angekommen zu sein. Am 18. Dezember 1960 wurde Epple im zweiten Wahlgang zum Bürgermeister gewählt.

So war der gemeinsame Bürgermeister der erste Schritt, aus dem der Zusammenschluss der Nachbargemeinden geradezu notwendig folgen musste. Schließlich waren es äußere Umstände, die den Zusammenschluss der Gemeinden am Ende der Sechziger Jahre beschleunigten. In einer Grundsatzerklärung des Deutschen Gemeindetags wurde die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften angeregt, um die Verwaltungskraft kleiner Gemeinden zu stärken. Die Landesregierung trug sich bereits mit konkreten Reformabsichten  in dieser Richtung. Am 2. Januar 1967 erhielt das Landratsamt einen Bericht, der eine gründliche Analyse der bestehenden Verhältnisse in den Gemeinden enthielt. Die Gemeinderäte von Ehrenstein und Klingenstein befürworteten den Bericht und stimmten der Bildung des Arbeitskreises „Zusammenschluss der Gemeinden Ehrenstein und Klingenstein“ zu.

Wegen der weitreichenden Bedeutung des Vorhabens verzichteten die Gremien auf ihr Recht, sich vorab zu äußern. Man wollte die Bürgerinnen und Bürger befragen und diesem Ergebnis nicht vorgreifen. In der Bürgerversammlung am 21. Oktober 1967 informierte Bürgermeister Epple über den Stand der Vereinigungsbemühungen. Besonders hob er hervor, dass das Vorhaben von der Landesregierung gutgeheißen wurde. Epple konnte die Einwohnerschaft von Ehrenstein und Klingenstein überzeugen. In der Bürgeranhörung am 24. März 1968 sprachen sich ca. 70 % für die Vereinigung der beiden Nachbargemeinden aus. Eine nicht unwesentliche Frage war, wie die neue Gemeinde heißen solle. In einem langen Namensfindungsprozess, an dem das Landesvermessungsamt, die Archivdirektion Stuttgart und das Innenministerium beteiligt waren,  wurde u.a. Ehrenklingenstein, Blautal, Blaustadt, Zweistein und Einstein vorgeschlagen.

Ehrenklingenstein wurde von den mitwirkenden Landesbehörden favorisiert. Die Gemeinderäte sprachen sich für Blautal aus. Der erste Vorschlag fand aufgrund seiner Länge keine Mehrheit, der letztere konnte mit dem gleichnamigen Tal, also mit einem geographischen Namen verwechselt werden und war deshalb nicht mehrheitsfähig. Das Innenministerium brachte den Namen Blaustein als Kompromissvorschlag ein. Er stellte den topographischen Bezug zu Blau und Blautal her. Gleichzeitig blieb die Endung „stein“ der beiden Nachbargemeinden erhalten. Mit dem knappen Ergebnis von 11 zu 10 Stimmen fand der Vorschlag in den Gemeinderatsgremien Zustimmung. Die Vereinigung von Ehrenstein und Klingenstein zur neuen Gemeinde Blaustein wurde zum 1. September 1968 rechtswirksam.

Blaustein wurde zum Musterbeispiel für die Gemeindereform in Baden-Württemberg. Innenminister Walter Krause ließ es sich nicht nehmen, der neuen Gemeinde am 11. Oktober 1968 einen Besuch abzustatten und der Bürgerschaft seinen Dank auszusprechen. Robert Epple erhielt für sein Engagement das Bundesverdienstkreuz am Bande. Im Zuge der Gemeindereform von Baden-Württemberg wurden am 1. Oktober 1974 Bermaringen (mit Hohenstein) und Wippingen (mit Lautern) nach Blaustein eingegliedert. Zum 1. Januar 1975 traten schließlich  Arnegg, welches sich schon am 1. Juli 1971 mit Markbronn-Dietingen vereinigt hatte, und Herrlingen (mit Weidach) nach Verwaltungsgerichtsbeschluss der neuen Großgemeinde bei.

Der Start der neuentstandenen Gemeinde stand unter keinem guten Stern. Die erzwungene Weise, wie der Zusammenschluss von der „Obrigkeit“ schließlich verfügt wurde, führte zu viel Verdruss. So waren die ersten Jahre stark vom Bestreben um ein gutes Auskommen unter den Teilorten bestimmt.

Robert Epple, der die Zeichen der ohnehin von der Landesregierung geplanten Gemeindereform richtig zu deuten wusste, dachte zwar schon früh über eine Stadtwerdung nach. Hierzu gab es im Gemeinderat allerdings nie einen förmlichen Tagesordnungspunkt, weshalb auch nie ein auch nur sachtes Vorfühlen bei der Landesregierung erfolgte. Aber die erste Etappe war erreicht: Blaustein war zur Großgemeinde geworden und  wuchs im Laufe der Jahre zur zweitgrößten Kommune im Alb-Donau-Kreis an.

Auch Epples Nachfolger Gerhard Häberle behielt die Stadterhebung im Auge. Ihm wurde vom Regierungspräsidium eine gute Ortsentwicklung bescheinigt. Zu einem späteren Zeitpunkt solle eine erneut Prüfung erfolgen. Immerhin kam es in seiner Amtszeit zu ersten informellen Gesprächen außerhalb der Gemeindeverwaltung.

In der Amtszeit von Gerald Schikorr wurden die Planungen konkret: Im Frühjahr  2005 schlug die CDU-Gemeinderatsfraktion vor, über eine Stadterhebung zu beraten. Bei der im Herbst 2006 gestarteten Voranfrage wurde dem Unternehmen noch keine Aussicht auf Erfolg bescheinigt. Dennoch fanden In dieser Zeit  wichtige infrastrukturelle Maßnahmen statt, die bei weiteren Bewertungen eine Rolle spielen sollten. 

 

Für den Neuerwerb müssen Gemeinden in Baden-Württemberg gewisse Kriterien erfüllen. Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg äußert sich wie folgt: „Die Landesregierung kann auf Antrag die Bezeichnung ‚Stadt‘ an Gemeinden verleihen, die nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und ihren kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen städtisches Gepräge tragen.“ <§ 5 (2) GemO> Der Text lässt Raum für viel Interpretationsmöglichkeiten. Die vorgeschriebene Einwohnerzahl - man geht von 10.000 Bürgerinnen und Bürgern aus -  war für Blaustein problemlos. Begriffe wie Siedlungsform und städtisches Gepräge dagegen sind nicht messbar. Die Landesregierung jedenfalls sah die Kriterien im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts als noch nicht gegeben an.

Zum Prüfstein entwickelte sich der Begriff „städtisches Gepräge“. Dieses konnte ohnehin nur für die Blautalorte Ehrenstein, Klingenstein und Herrlingen  erwartet werden. Während Ehrenstein und Klingenstein, nur getrennt durch die Bahnlinie, in den 1970er Jahren zunehmend ein zusammenhängendes Siedlungsgebiet ausgebildet hatten, war Herrlingen nicht nur räumlich noch in weiter Ferne. Nicht zuletzt die Kalksteinindustrie schob einem zusammenhängenden Siedlungsgebiet und damit der Chance auf ein städtisches Gepräge einen klaren Riegel vor.

Die Erschließung und zögerliche Bebauung des Lix-Gebiets, auf Alt-Ehrensteiner und Alt-Klingensteiner Markung gelegen, konnte zwar den Leerraum nach Herrlingen hin verkürzen. Aber erst mit dem Abbruch des alten Kalkwerkes an der Blautalstraße im Jahr 2014 war der Weg für eine weitere Ortsentwicklung freigeworden. 

So war schließlich in der Amtszeit von Thomas Kayser die Zeit reif, das Antragsverfahren erneut anzugehen. Aber auch jetzt war mit einer langen Vorlaufzeit zu rechnen. Von den ersten Vorgesprächen im Sommer 2009 war kein Erfolg zu erwarten. Immer noch lag nach Einschätzung der Landesregierung kein ausgesprochen städtisches Gepräge vor. Doch die weiteren Ortsentwicklungsmaßnahmen und -möglichkeiten ließen erahnen, dass das schon bald anders bewertet werden könnte.

Im Herbst 2013 kündigte sich Besuch aus dem Innenministerium an. Als Ergebnis der ausgedehnten Ortsbesichtigung wurde festgehalten, dass sich Blaustein Hoffnung auf den Erfolg einer Stadterhebung machen könne.

Nun war der Weg für das offizielle Stadterhebungsverfahren frei. Am 11. 2. 2014 wurde der förmliche Antrag gestellt. Das Schriftstück kam auf dem Dienstweg zum Landratsamt Alb-Donau-Kreis und wurde von dort, mit einer Stellungnahme versehen, an das Regierungspräsidium Tübingen weitergeleitet. Auch dieses hatte eine Stellungnahme abzugeben, bevor der Antrag im Innenministerium in Stuttgart seinen Bestimmungsort erreichte.

Am 24. Juni 2014 entschied die Landesregierung von Baden-Württemberg schließlich positiv. Mit Wirkung zum 1. Oktober 2014 wurde Blaustein damit Stadt.

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