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Allgemeine Informationen zur Kinderbetreuung

Im Detail

Wir wollen Sie über das breit gefächerte Angebot an Betreuungsmöglichkeiten für Ihr Kind informieren und Ihnen helfen, die richtige Einrichtung zu finden. Beachten Sie, dass sich das Betreuungsangebot jeder Stadt am örtlichen Bedarf orientiert. Erkundigen Sie sich frühzeitig über die Betreuungsangebote in Ihrer Nähe, sehen Sie sich die Einrichtungen persönlich an und sprechen Sie mit den verantwortlichen Personen über Ihre speziellen Bedürfnisse. Vergessen Sie nicht, Ihr Kind rechtzeitig anzumelden!

Sie erhalten hier allgemeine Informationen zur Kinderbetreuung. Informationen zu den einzelnen Kindertagesstätten finden Sie hier.

Die Lage der Kindertagesstätten finden Sie über den Ortsplan.

Ansprechpartnerin für allgemeine Informationen zur Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten in Blaustein ist Frau Kathrin Bächtle, Tel. 07304 802-1212 oder E-Mail schreiben

Nähere Informationen zu den einzelnen Kindertagesstätten erhalten Sie direkt bei der jeweiligen Einrichtung.

Begriffsbestimmungen

Tageseinrichtungen für Kinder sind Krippen, Kindergärten, Horte und andere Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten. Die Tageseinrichtungen ergänzen und unterstützen die Erziehung der Kinder in der Familie.

In den Kindergarten können Kinder mit Hauptwohnsitz Blaustein aufgenommen werden. Es sind Tageseinrichtungen, die Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bzw. bei Plätzen für Kinder unter 3 Jahren ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht aufnehmen.

Kinderkrippen sind Tageseinrichtungen, die Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres aufnehmen und bedarfsgerecht fördern.

Die Kindergärten bieten in ihren Einrichtungen bedarfsgerechte Betreuungsangebote an:

  • Regelgruppe: Regelgruppen sind Gruppen mit der Trennung der Öffnungszeiten in Vor- und Nachmittagszeiten.
  • Bei einigen Einrichtungen gibt es feste Gruppen für die Kinder. In diesen Stammgruppen spielen, essen und schlafen die Kinder. Mit den Kindern der anderen Gruppen besteht nur beim Freispiel oder im Außenbereich Kontakt.
  • Beim „offenen Konzept“ werden die Stammgruppen weitestgehend aufgelöst. Die Kinder können sich in der Einrichtung frei bewegen. Die Räume sind nicht in Gruppen sondern in Funktionsräume aufgeteilt. Es gibt beispielsweise eine Puppenecke, einen Tobe- und einen Bastelraum. Die Erzieher sind für bestimmte Räume zuständig und übernehmen dort die Aufsicht. Die Kinder können selbst entscheiden, was sie zu welcher Zeit machen möchten (Essens- und Schlafenszeiten sind fest) und ob und welche Angebote sie wahrnehmen möchten.
  • Verlängerte Öffnungszeiten sind Gruppen die eine wöchentliche Öffnungszeit von mindestens 30 Stunden die Woche anbieten. Einige Einrichtungen bieten auch die 35-Stunden Betreuungszeit pro Woche an.
  • In der Ganztagesgruppe werden die Kinder von morgens bis nachmittags ohne Unterbrechung betreut.
  • Einrichtungen mit Mittagessen organisieren ein warmes Mittagessen (gegen Gebühr) und bieten zudem die Möglichkeit zu Schlafen oder sich auszuruhen.
  • Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform im familiennahen Umfeld. Sie ist gleichrangig mit der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung und wird unterschieden in:
  • Kindertagespflege im Haushalt der Eltern
    Hier werden die Kinder im Haushalt der Personensorgeberechtigten betreut. Dabei dürfen auch mehrere Kinder aus diesem Haushalt betreut werden. Eine Erlaubnis hierfür ist nicht erforderlich. Die Tagespflegeperson ist von den Eltern weisungsabhängig.
  • Kindertagespflege im Haushalt der Tagespflegeperson
    Hier wird das Kind im Haushalt der Tagesmutter bzw. des Tagesvaters betreut. Dabei dürfen bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreut werden. Für diese Art der Betreuung ist eine Erlaubnis durch das zuständige Jugendamt erforderlich.
  • Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen
    Die Betreuung kann - außer im Haushalt der Eltern oder im Haushalt der Tagespflegeperson - auch in anderen geeigneten Räumen erfolgen. Hierzu ist die Erlaubnis durch das zuständige Jugendamt erforderlich. 

Anmeldungen für die Kindertagesstätten

Seit dem 01.12.2018 können Eltern Krippen- und Kindergartenplätze per Computer, Smartphone oder Tablet anfragen, gerne auch mehrere parallel. Das Onlineportal LITTLE BIRD macht’s möglich.

Sie erreichen das Portal über den Link www.little-bird.de/blaustein.

Nähere Informationen erhalten Sie ferner unter folgendem Link

Elternentgelte

Die Elternentgelte sind je nach Betreuungsform unterschiedlich. Eine Übersicht der Elternentgelte finden Sie hier unter dem Stichwort "Kinderbetreuung".
Die Kosten für das Mittagessen werden separat in Rechnung gestellt. Der Kostenersatz für Getränke wird aufgrund des Aufwandes einvernehmlich zwischen Einrichtungsleitung und Elternbeirat geregelt.

Sprachförderung im Kindergarten

In Zusammenarbeit mit der Caritas Ulm wird in den Einrichtungen Sprachförderung angeboten. Nicht nur Kinder aus ausländischen Familien sind die Zielgruppe, sondern alle Kinder, welche Sprachschwierigkeiten haben. 
Die Kinder erhalten in Kleingruppen zusätzliche Sprachförderung in einem Nebenraum im Kindergarten. Dieser „Unterricht“ wird von Sprachförderkräften (Honorarkräften) der Caritas durchgeführt. Finanziert wird die Sprachförderung durch Zuschüsse des Landes und durch die Stadt.

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Weitere Informationen

Kontakt

Stadtverwaltung Blaustein
Marktplatz 2
89134 Blaustein
Tel.: 07304 802-0
Fax: 07304 802-1009
E-Mail schreiben

10 Jahre Stadt Blaustein

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Öffnungszeiten

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