Bekanntgabe Rechtsverfahren „Bürgerbegehren Klingensteiner Wald“
Bürgermeister Kayser gibt bekannt, dass nachdem der Bürgerentscheid am 08.11.2020 durchgeführt wurde, das Klageverfahren in der Hauptsache vom Verwaltungsgericht Sigmaringen als erledigt erklärt werden konnte. Sowohl der Kläger als auch die Stadt Blaustein haben sich dieser Erklärung angeschlossen.
Medienentwicklungspläne für die Blausteiner Schulen
Der Gemeinderat hat zu den „Medienentwicklungsplänen mit der technischen Zielausstattung für die Blausteiner Schulen und der Bereitstellung der entsprechenden Finanzmittel“ einstimmig zugestimmt.
Des Weiteren hat der Gemeinderat zur „Implementierung der Integrationsplattform Securon for Schools und zum Vertragsabschluss mit der Fa. Fujitsu für 5 Jahre zum Betrieb der Plattform und der Administration der EDV-Ausstattung der Schulen“ mit 17 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen zugestimmt.
Bebauungsplan „Südlich Oberberghofstraße“, im Ortsteil Ehrenstein
- Abwägung der vorgebrachten Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Billigung des Bebauungsplanentwurfes
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat der von der „Verwaltung vorgeschlagenen Abwägung zu den vorgebrachten Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB“ sowie der „erneuten Auslegung des Bebauungsplans „Bahnhofsbereich Ehrenstein, 3. Änderung, MARKTPLATZ BLAUSTEIN“ in der Fassung vom 09.02.2021 einschließlich seiner Begründung und den planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften ebenfalls in der Fassung vom 09.02.2021 gemäß § 4a Abs. 3 BauGB" mit 16 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 5 Enthaltungen zugestimmt.
Stadtwerke Blaustein – Übernahme der Gewährträgerschaft Zusatzversorgungskasse (ZVK)
Der Gemeinderat hat einstimmig zugestimmt, dass die Stadt Blaustein vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde gemäß § 88 Absatz 2 GemO die Gewährträgerschaft für die sich aus der Mitgliedschaft der Stadtwerke Blaustein GmbH bei der ZVK ergebenden Verpflichtungen, die durch die Zusatzversicherung ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber der ZVK entstehen, übernimmt.
Die Gewährträgerschaft bleibt auch bei einer Änderung der Rechtsform des Mitglieds bestehen und sichert in diesen Fällen alle Forderungen gegen den Rechtsnachfolger des Mitglieds. Änderungen der Beteiligungsverhältnisse haben keine Auswirkungen auf den Bestand und den Umfang der Gewährträgerschaft.
Die Gewährträgerschaft erstreckt sich für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Mitglieds der ZVK insbesondere auf die Zahlung
- der Umlagen, Sanierungsgelder und Zusatzbeiträge sowie Zinsen,
- des Ausgleichsbetrages nach § 15 der Satzung der Zusatzversorgungskasse, ggf. nebst Zinsen.
Annahme von Spenden gemäß § 78 Absatz 4 Gemeindeordnung
Der Gemeinderat hat der „Annahme von Spenden“ für die Forderung der Natur- und Landschaftspflege einstimmig zugestimmt.
Neugestaltung Stadtmitte Blaustein, Vergabe der Abbrucharbeiten für das Postgebäude
Abschließend hat der Gemeinderat mit 17 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen „die Fa. Max Wild mit dem Nebenangebot 1 zum Pauschalpreis von 99.315,62€ beauftragt und der Fa. Max Wild GmbH den Auftrag für die Abbrucharbeiten des Postgebäudes“ erteilt.