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Fundbüro

Haben Sie etwas verloren?

Unser Online-Fundbüro bietet Ihnen die Möglichkeit, Gegenstände, die Sie verloren haben, wieder zu finden.

Wenn Sie etwas vermissen und suchen, schauen Sie doch einfach rein, ob nicht bereits jemand Ihr Hab und Gut gefunden hat!

Zum „Online-Fundbüro"

Wo kann ich eine Fundsache abgeben?
Gefundene Gegenstände können neben dem Fundbüro auch in den Dienstleistungszentren oder Ortsverwaltungen abgegeben oder abgeholt werden. Gegenstände bis zu einem Wert von 10 EUR werden nicht als Fundsache behandelt. Eine Abgabe beim Fundbüro oder in den Dienstleistungszentren oder Ortsverwaltungen ist nicht erforderlich. Polizeidienststellen nehmen außerhalb Ihrer Öffnungszeiten auch Fundsachen entgegen.

Aufbewahrungszeit
Die Fundsachenstelle verwahrt Fundgegenstände für die Dauer von 6 Monaten.

Aushändigung von Fundsachen
Bei der Abholung eines verlorenen Gegenstandes hat der Verlierer sich als rechtmäßiger Eigentümer auszuweisen (Personalausweis). Dieser Nachweis ist durch eine genaue Beschreibung des Gegenstandes und ggf. des Inhalts sowie durch Angabe von Ort und Zeit des Verlustes glaubhaft zu machen. Außerdem hat er die festgesetzten Gebühren und etwaige sonstige Auslagen und Kosten zu begleichen.
 

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