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Aktuelle Bebauungsplanverfahren

Aktuelle Bebauungsplanverfahren

Für die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen ist ein förmliches Verfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen. Unter anderem umfasst dieses Verfahren die Beteiligung der "Öffentlichkeit", d. h. der Bürgerinnen und Bürger (gem. § 3 BauGB) sowie der "Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange" (gem. § 4 BauGB).

Im Rahmen dieser Beteiligungsverfahren sind die Öffentlichkeit sowie die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange dazu aufgerufen, ihre Stellungnahmen und Anregungen zur Planung vorzubringen, um eine ausreichende Berücksichtigung aller das Plangebiet berührenden Aspekte zu gewährleisten.

Die Beteiligungsverfahren schaffen somit die Voraussetzung für eine umfassende Abwägung von privaten und öffentlichen Belangen, welche abschließend im Gemeinderat beschlossen wird.

Während des Beteiligungszeitraumes haben Sie auf dieser Seite die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen aktueller Bebauungsplanverfahren zu nehmen.
 

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