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Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan Stufe 4

Lärm und Gesundheit

Informationen zum Thema Lärmschutz

Lärmemissionen wirken auf Menschen und Tiere ein und können zu gesundheitlichen Problemen führen oder sind einfach nur lästig. Ziel ist es diese Emissionen auf ein verträgliches Maß zu reduzieren. Lärm wird durch verschiedene Tätigkeiten verursacht: unter anderem Bauarbeiten, Verkehr, Musik und Menschen. Je nach Lärmursache gelten verschiedene Gesetze und Verordnungen. Damit ist auch klar, dass die Zuständigkeiten nicht nur bei einer Stelle zu suchen sind, sondern neben den Immissionsschutzbehörden, auch die Baurechtsbehörden und Ordnungsbehörden zuständig sind. Da es sich quasi auch um negative Umwelteinflüsse handelt, sind zudem Umweltbehörden mit dem Thema betraut.

Lärmaktionsplanung Blaustein

Der Fachbereich 3.21 Tiefbau, Natur und Umwelt hat die Aufgabe den sogenannten „Lärmaktionsplan“ (LAP) nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie aufzustellen, zu begleiten und alle fünf Jahre fortzuschreiben. Ziel ist es, dass die bestehenden rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um den Lärm durch Straße, Schienen und Flugverkehr zu verringern. Mit der Umgebungslärmrichtlinie hat die EU ein einheitliches Konzept festgelegt, um Umgebungslärm zu vermeiden oder zu mindern.

Öffentliche Bekanntmachung

Die Stadt Blaustein führt derzeit die Erstellung des Lärmaktionsplans Stufe 4 durch und hat dazu einen Entwurfsbericht mit Maßnahmenvorschlägen erstellt. Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 25.06.2024 den Entwurf des Lärmaktionsplans beraten und die öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans wird in der Zeit von

Dienstag, 09. Juli bis Dienstag, 06. August 2024,

im Rathaus Blaustein, Marktplatz 2, vor Zimmer 208 im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit öffentlich dargelegt.

Schriftliche Anregungen und Stellungnahmen können bis zum 06. August 2024 abgegeben und berücksichtigt werden.

Kontakt: Fachbereich 3.21, Tiefbau, Natur und Umwelt, umwelt(@)blaustein.de.

Die Unterlagen stehen zudem hier zur Einsicht bereit.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Wir freuen uns auf Ihre Mitwirkung im Rahmen der Lärmaktionsplanung.

Den Lärmaktionsplanung Stufe 3 der Stadt Blaustein finden Sie hier

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