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Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan Stufe 3

Lärm und Gesundheit

Informationen zum Thema Lärmschutz

Lärmemissionen wirken auf Menschen und Tiere ein und können zu gesundheitlichen Problemen führen oder sind einfach nur lästig. Ziel ist es diese Emissionen auf ein verträgliches Maß zu reduzieren. Lärm wird durch verschiedene Tätigkeiten verursacht: unter anderem Bauarbeiten, Verkehr, Musik und Menschen. Je nach Lärmursache gelten verschiedene Gesetze und Verordnungen. Damit ist auch klar, dass die Zuständigkeiten nicht nur bei einer Stelle zu suchen sind, sondern neben den Immissionsschutzbehörden, auch die Baurechtsbehörden und Ordnungsbehörden zuständig sind. Da es sich quasi auch um negative Umwelteinflüsse handelt, sind zudem Umweltbehörden mit dem Thema betraut.

Lärmaktionsplanung Blaustein

Der Fachbereich 3.1 Stadtentwicklung, Bau und Bauverwaltung hat die Aufgabe den sogenannten „Lärmaktionsplan“ (LAP) nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie aufzustellen, zu begleiten und alle fünf Jahre fortzuschreiben. Ziel ist es, dass die bestehenden rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um den Lärm durch Straße, Schienen und Flugverkehr zu verringern. Mit der Umgebungslärmrichtlinie hat die EU ein einheitliches Konzept festgelegt, um Umgebungslärm zu vermeiden oder zu mindern.

Öffentliche Bekanntmachung

Auslegung

Fortschreibung Lärmaktionsplan Stufe 3 der Stadt Blaustein gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie

Mit der Verabschiedung der Richtlinie 2009/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm hat die Europäische Union das langfristige Ziel, schädlichen Umgebungslärm zu vermeiden, ihm vorzubeugen oder ihn zu verringern. Gemäß dieser Umgebungslärmrichtlinie sind mittels strategischer Lärmkartierung die Geräuschbelastung in Ballungsräumen, an Hauptverkehrsstraßen, an Haupteisenbahnstrecken sowie in der Umgebung von Großflughäfen zu erfassen und gegebenenfalls Lärmaktionspläne aufzustellen. In diesen Lärmaktionsplänen sind geeignete Maßnahmen zur Verminderung der Geräuschbelastung festzuschreiben.

Lärmaktionsplan Stufe 3 der Stadt Blaustein verabschiedet

Die öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit von Freitag, den 01. Januar, bis Freitag, den 05. Februar 2021. Die vorgebrachten Einwendungen wurden geprüft und entsprechend in den Lärmaktionsplan eingearbeitet. Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 26.10.2021 den Lärmaktionsplan abschließend beraten und verabschiedet. Die Stadt Blaustein wird sich nun für die Umsetzung der im Lärmaktionsplan vorgeschlagenen kurzfristigen Maßnahmen einsetzen. Entschieden wird dies allerdings von den Straßenbaulastträgern, also dem Alb-Donau-Kreis bzw. dem Regierungspräsidium Tübingen.

Kontakt: Fachbereich 3.1, Stadtentwicklung, Bau und Bauverwaltung, Telefonnummern 07304 802-1323 oder per E-Mail.

Den  Lärmaktionsplan Stufe 3 der Stadt Blaustein finden sie hier als pdf-Datei.

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