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Mitteilungen Ortsverwaltung Wippingen

Pflichtumtausch alter Führerscheine

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis informiert, dass alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, bis spätestens Januar 2033 umgetauscht werden müssen. Welche Unterlagen Sie für den Umtausch des Führerscheines benötigen, mit welchen Gebühren Sie rechnen müssen und weitere wichtige Informationen erfahren Sie hier:
Welche Unterlagen brauche ich für den Umtausch meines Führerscheins?

  • Antrag (erhalten Sie auf der Führerscheinstelle des Alb-Donau-Kreises oder deren Homepage, bei uns im Bürgerservice oder den jeweiligen Ortsverwaltungen Arnegg, Bermaringen, Herrlingen und Wippingen)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • aktueller Führerschein

Kosten:

  • der neue Führerschein kostet 24,- €. Lassen Sie die Frist verstreichen, drohen derzeit 10,- € Verwarnungsgeld.

Was passiert mit meinem alten Führerschein? Welche Gültigkeit hat der neue Führerschein?

  • Sie können den alten Führerschein entwertet behalten oder er wird durch die Führerscheinstelle vernichtet.
  • der neue Führerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren.

Zeitpunkt des Umtausches:

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Weitere Informationen