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Aktuelles

Regelungen zur Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024

Am 09.06.2024 findet die Kommunal- und Europawahl statt. Für die Wahlwerbung wurden vom Gemeinderat folgende Vorgaben beschlossen:
 
Plakatierungen
Es werden gebührenfreie Plakatierungserlaubnisse zur Anbringung von Wahlplakaten für den Zeitraum vom 28.04. – 09.06.2024 ausgestellt. Die maximale Größe der Plakate ist das Format DIN A1.
Pro Wahlvorschlag gilt eine Höchstgrenze von 30 Plakaten für das gesamte Stadtgebiet: hiervon dürfen 15 Stück im Stadtkern (Ehrenstein und Klingenstein) und 15 Stück in den Ortsteilen (Arnegg, Bermaringen, Dietingen, Herrlingen, Lautern, Markbronn, Weidach und Wippingen) aufgehängt werden. Ein Plakat darf von zwei Seiten lesbar sein, und gilt trotzdem als ein Plakat. Spätestens am 17.06.2024 sind die Plakatierungen vollständig zu entfernen.
Anträge auf Plakatierungserlaubnis können mittels Antragsformular unter ordnungsamt(@)blaustein.de eingereicht werden.
 
Große Wahlplakate (Wesselmanntafeln)
Die Stadt stellt gebührenfrei Standorte für Wesselmanntafeln zur Verfügung. Jeder Wahlvorschlag kann maximal zwei Standorte – einen im Stadtkern (Ehrenstein und Klingenstein) und einen in den anderen Ortsteilen – belegen. Die Aufstellung ist im Zeitraum vom 28.04. – 09.06.2024 möglich. Spätestens am 17.06.2024 sind die Wesselmanntafeln vollständig zu entfernen.
Die Belegung von Standorten kann formlos, aber schriftlich, ab dem 19.02.2024 unter ordnungsamt(@)blaustein.de beantragt werden. Die verfügbaren Standorte werden nach Eingangsreihenfolge der Anträge vergeben. Sollte ein Standort bereits vergeben sein, kann sich der Bewerber einen anderen Standort auswählen.
 
Wahlwerbestände auf dem Blausteiner Wochenmarkt
Die Stadt erteilt gebührenfreie Sondernutzungserlaubnisse für die Aufstellung eines Wahlstands auf öffentlicher Fläche rund um das Rathaus an den vier Freitagen vor der Wahl (17.05.2024, 24.05.2024, 31.05.2024, 07.06.2024). Die Aufstellung der Wahlstände ist im Zeitraum von 13:00 – 17:00 Uhr möglich.
Anträge können formlos, aber schriftlich, im Zeitraum vom 19.02. – 05.05.2024 unter ordnungsamt(@)blaustein.de eingereicht werden. Anzugeben sind neben dem Aufstellungstag die Standmaße (Länge x Breite in Metern), wobei die maximale Standgröße 2 x 2 Meter beträgt. Die verfügbaren Standplätze werden am 06.05.2024 um 09:00 Uhr per Losverfahren vergeben. Die Verlosung findet öffentlich im Büro 011 des Rathauses durch zwei Mitarbeitende der Stadtverwaltung statt. Alle Bewerber werden über das Ergebnis der Verlosung informiert.
 
Bei Rückfragen bezüglich der Wahlwerbung können Sie sich an die Mitarbeitenden des Fachbereichs 4.2 (ordnungsamt(@)blaustein.de) wenden.

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Kontakt

Stadtverwaltung Blaustein
Marktplatz 2
89134 Blaustein
Tel.: 07304 802-0
Fax: 07304 802-1009
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