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Hochwasserschutz

Hochwasserschutz an der Blau

Nach den Ergebnissen der aktuellen Hochwassergefahrenkarten sind größere Teile der Stadt Blaustein bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis von Überflutungen bedroht.

Die Blau, ein Gewässer I. Ordnung in der Unterhaltungslast des Landes Baden-Württemberg, beginnt ab einem 10-jährlichen Hochwasserereignis auszuufern. Dies hat zur Folge, dass nahezu der gesamte Innenbereich in der Tallage von Blaustein von Flusskilometer 6+450 (Mühlenwehr Blaustein, am Beginn des Blaukanals) bis Flusskilometer 9+200 (Ottostraße) festgesetztes Überschwemmungsgebiet nach § 65 Wassergesetz Baden-Württemberg ist.

Das Land Baden-Württemberg - vertreten durch das Referat 53.1 des Regierungspräsidiums Tübingen - und die Stadt Blaustein planen eine Verbesserung des Hochwasserschutzes. Hierzu wird das Büro Herzog & Partner, Wörth, in Zusammenarbeit mit der ARGE Baron/Stich Landschaftsarchitekten, Ulm, im Jahr 2016 örtliche Hochwasserschutzmaßnahmen in Blaustein planen. Auftraggeber ist das Land Baden-Württemberg unter Beteiligung der Stadt Blaustein.

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